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Medizinrecht
für Leistungserbringer

Von Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit an berate und vertrete ich Leistungserbringer des Gesundheitswesens. Der Reiz, aber auch die Herausforderung dieser Arbeit liegt darin, dass die komplexen und zumeist regulierten Beziehungen der verschiedenen Akteur:innen unseres Gesundheitssystems dabei miteingestellt werden müssen.

SCHWERPUNKTE

Aufgrund meiner langjährigen Zusammenarbeit mit Ärzt:innen, Physiotherapeut:innen, Pflegekräften und Apotheker:innen überblicke ich die übergreifenden Zusammenhänge aus dem Sozial-, Vertragsarzt-, Berufs-, Zivil- und Strafrecht und bringe diese bei der Entwicklung praxistauglicher Lösungen für meine Mandant:innen mit ein.
Besondere Schwerpunkte meiner Tätigkeit haben sich in folgenden Teilbereichen herausgebildet:
Honorarrecht
  • Honorarzuweisung und -festsetzung

  • sachlich-rechnerische Berichtigung

  • Plausibilitätsprüfung

  • Wirtschaftlichkeitsprüfung

  • sonstige Honorarregresse

  • privat(zahn)ärztliche Abrechnung

  • Approbationsentzug

  • Verfahren vor den Heilberufs-gerichten der Länder

  • Beratung zu berufsrechlichen Fragestelleungen, wie  Schweige-pflicht, (interdisziplinäre) Zusammen-arbeit / Kooperation, Werbung, etc.

Berufsrecht
Disziplinarrecht
  • Zulassungsentzug

  • Verstoß gegen vertrags-(zahn)ärztliche Pflichten

Medizinstrafrecht
  • Tötungsdelikte und Körperverletzung im Rahmen der ärztlichen und pflegerischen Behandlung

  • Abrechnungsbetrug

  • Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht

  • Korruption im Gesundheitswesen

  • Zulassung und Nachbesetzungs-verfahren

  • Job-Sharing

  • Beschäftigung von Weiterbildungs-assistenten

  • Kooperationsformen

  • Zulassungsentzug

Zulassungsrecht
Beihilferecht
  • Gewährung von Beihilfe für Beamt:innen und weitere Beihilfeberechtigten

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